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Zur Eventübersicht26.06.2025
Schreiben der MPLC Deutschland GmbH wegen angeblich fehlendem Lizenznachweis
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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen informiert
Die Kanzlei gab am Mittwoch folgende Information heraus:
"Uns erreichen aktuell vermehrt Anfragen bezüglich eines Schreibens der MPLC Deutschland GmbH. In der Bezugszeile heißt es:
„Wichtige Mitteilung: Fehlender Lizenznachweis für Ihr Fitnessstudio“
Mit diesem Text, als auch dem weiteren Inhalt des Schreibens, soll offenbar der Eindruck erweckt werden, dass eine Verpflichtung zur Lizenzierung besteht und eine fehlende Lizenzierung feststeht.
Wir haben die MPLC in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefordert, darzulegen, welche konkreten Rechte bezüglich welcher Rechteinhaber in welcher Dimension eingeräumt werden sollen. Bis dato haben wir hierauf keine Antwort erhalten.
Die MPLC scheint der Auffassung zu sein, dass ein Rechteerwerb auch erforderlich ist, wenn Mitglieder der Studios über ihre eigenen Accounts (Netflix) Spielfilme oder Serien schauen. Von der GEMA haben wir eine schriftliche Bestätigung, dass in diesem konkreten Fall keine Lizenzierungspflicht gegenüber der GEMA besteht. Es fehlt aus unserer Sicht an der öffentlichen Zugänglichmachung /öffentlichen Wiedergabe.
Solange ein Studio keine Spielfilme und Serien (aus dem bislang nicht klar ermittelbaren Repertoire der MPLC) öffentlich zugänglich macht/ öffentlich wiedergibt, muss kein Lizenzvertrag geschlossen werden.
Für die meisten Studios dürfte ein Rechte-Erwerb daher uninteressant sein. Einzig die Wiedergabe über Netflix /private Accounts könnte ein relevantes Thema sein. Wir beabsichtigen, diese Rechtsfrage gerichtlich zu klären, falls die MPLC dabei bleibt, das insoweit eine Lizenzierungspflicht besteht.
Falls in Ihrem Studio/Ihrer Sportschule keine Spielfilme und Serien ausgestrahlt werden, besteht keine Lizenzierungspflicht.
Hinweis: Es besteht keine Verpflichtung, Mitarbeiter von MPLC ins Studio zu lassen.
Wenn Sie Spielfilme oder Serien ausstrahlen, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Wir klären dann mit der MPLC für Sie, ob eine Lizenzierungspflicht besteht.
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